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   VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245   

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VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245 (https://dejure.org/2009,74502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2009 - 9 C 08.2245 (https://dejure.org/2009,74502)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 9 C 08.2245 (https://dejure.org/2009,74502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen; dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
    Eine Einschränkung gilt allerdings für das Betreten von Wohnungen, das gemäß Art. 13 Abs. 7 GG der Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen muss (VerfGH a.a.O., vom 10.10.2007 BayVBl 2008, 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
    Eine konkrete Gefahr im Sinne des allgemeinen Sicherheitsrechts wird von Art. 54 Abs. 2 Satz 4 BayBO nicht vorausgesetzt (BVerwG vom 7.6.2006 BauR 2006, 1460); es müssen aber die allgemeinen Grundsätze des Sicherheitsrechts gewahrt sein, insbesondere muss das Betreten der Grundstücke und baulichen Anlagen geeignet, notwendig und verhältnismäßig sein (z.B. VerfGH vom 30.1.2006 VerfGH 59, 23).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84

    Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nur insoweit zulässig, als sie in dem betreffenden Wohngebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen einer für eine Wohnnutzung typischen Freizeitnutzung nicht sprengt (z.B. BVerwG vom 5.3.1984 NVwZ 1984, 647; zusammenfassend Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, 5. Aufl. 2007, RdNr. 6 zu § 14 BauNVO).
  • VG Würzburg, 02.06.2009 - W 4 K 08.1699

    Voraussetzungen für das Betreten von Grundstücken und Nebengebäuden durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 C 08.2245
    Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Juli 2008 wird dem Antragsteller zur Durchführung des Klageverfahrens (Az. W 4 K 08.1699) und des Eilverfahrens erster Instanz (Az. W 4 S 08.1700) gegen den Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 3. Juli 2008 Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit der Antragsteller dort verpflichtet wurde, das Betreten des Wohnhauses seiner Eltern zu dulden.
  • VGH Bayern, 16.08.2021 - 15 CS 21.2022

    Anordnung zur Duldung der Betretung eines Grundstücks

    Eine konkrete Gefahr wird nicht vorausgesetzt (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2006 - 4 B 36.06 - ZfBR 2006, 688 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 25.2.2009 - 9 C 08.2244 und 9 C 08.2245 - jeweils juris Rn. 2; VG Augsburg, U.v. 26.4.2010 - Au 5 K 09.1474 - juris Rn. 37; VG Würzburg, U.v. 5.5.2008 - W 5 K 08.660 - juris Rn. 37; zum Ganzen vgl. auch Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Mai 2021, Art. 54 Rn. 98 f., 103; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, Stand: März 2021, Art. 54 Rn. 131, 134).

    Die Einhaltung der formellen und materiellen Anforderungen des Baurechts stellt in aller Regel ein solches wichtiges Rechtsgut dar (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 19.6.1991 - 2 CS 91.625 - S. 7, nicht veröffentlicht; B.v. 25.2.2009 - 9 C 08.2244 und 9 C 08.2245 - jeweils juris Rn. 2; B.v. 26.3.2012 - 9 ZB 08.1359 - juris Rn. 15; B.v. 9.12.2015 - 1 ZB 14.1937 - juris Rn. 4; OVG RhPf, U.v. 15.2.2006 - 8 A 11500/05 - BauR 2006, 971 = juris Rn. 16; VG München, U.v. 13.3.2019 - M 9 K 17.6073 - juris Rn. 19; VG Augsburg, U.v. 26.4.2010 - Au 5 K 09.1474 - juris Rn. 37; Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Art. 54 Rn. 105; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, Art. 54 Rn. 138).

  • VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 5 K 09.1474

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung eines Betretungsrechts; Fertigung von

    Eine dringende Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten ohne Einschreiten der Behörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut gefährden würde (Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, RdNr. 105 zu Art. 54; BayVGH vom 25.2.2009 Az. 9 C 08.2245).
  • VG Braunschweig, 22.06.2009 - 2 B 113/09

    Bauaufsichtsbehördliches Betretungsrecht

    Dies entbindet allerdings nicht von einer sorgfältigen Prüfung des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des Betretensrechts (vgl. Gatz, jurisPR-BVerwG 19/2006 Anm. 1; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 25.02.2009 - 9 C 08.2245 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 CS 08.2162

    Erledigung zwischen den Instanzen im Eilverfahren; fehlendes

    der Gemarkung G... sowie des darauf befindlichen Wohngebäudes und aller Nebengebäude durch Vertreter des Landratsamtes M... am 15. Juli 2008 ab 10.00 Uhr zu dulden, voraussichtlich teilweise erfolgreich gewesen wäre (siehe hierzu Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 2009 Az. 9 C 08.2244 sowie Az. 9 C 08.2245).
  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 9 C 09.1514

    Prozesskostenhilfe; Betreten von Grundstücken und Wohnungen

    Das Verwaltungsgericht führt in seinen Beschlüssen aus, dass sich die Kammer hinsichtlich der Erfolgsaussichten an dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Februar 2009 (Az. 9 C 08.2245) orientiere, mit dem der Antragsteller und Kläger in dem vorausgegangenen gleichartigen Fall in gleichem Umfang Prozesskostenhilfe gewährt worden sei.
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